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Am 13. Juni 2016 wurde der Verein Pro Bargeld - Pro Freiheit e.V. gegründet. Er ist eingetragen beim Amtsgericht Dresden (Sitz: Bautzen, VR 9694).

Thorsten Schulte wurde zum Vorsitzenden des Vereins gewählt. Hannelore Thomas, die am 19. März 2016 erstmals auf dem Heumarkt in Köln eine Demonstration für das Bargeld veranstaltete, wurde zur Schriftführerin bestimmt. Der Verein hat sich folgenden Leitlinien verpflichtet:

 

Pro Bargeld - Pro Freiheit e.V. – Gemeinsame Grundsatzposition

Der Verein möchte Einfluß nehmen auf die Politik Deutschlands zur För­derung seiner ideellen Zielsetzungen. Dies schließt die Einwirkung auf nach­ge­ordnete Gebietskörperschaften (Bundesländer, Kommunen), zwischen­staat­liche Zusammenschlüsse und Organisationen (u.a. EU, UN) sowie alle Organisationen ein, die sich ihrerseits an dem politischen Diskurs beteiligen.

 

Überparteilichkeit oberstes Gebot

Der Verein ist überparteilich. Er arbeitet zur Förderung seiner Ziele mit anderen politischen Kräften zusammen. Die Vereinsmitglieder verpflichten sich, insbesondere bei Kundgebungen und in der Öffentlichkeitsarbeit Überparteilichkeit zu betonen und alles in der Macht stehende zu unternehmen, alle freiheitsliebenden Demokraten für die ideellen Zielsetzungen des Vereins zu gewinnen.

Der Verein bedient sich aller zweckmäßigen Formen der Meinungsäußerung, so­weit sie die Rechte anderer Personen nicht verletzen.

Der Verein tritt ein für die Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Rechts­staat­lichkeit.

 

Bedeutung des informationellen Selbstbestimmungsrechts

Dabei ist die Verteidigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, welches bislang jedoch nur auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Datenschutz-Grundrecht besteht, das wichtigste Ziel der Mitglieder des Vereins. Jeder einzelne muss dabei über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten entscheiden können.

 

Ohne Bargeld kein informationelles Selbstbestimmungsrecht

Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ist die Voraussetzung für die informationelle Selbstbestimmung der Menschen. Eine bargeldlose Gesellschaft ist keine freiheitliche, sondern eine totalitäre Gesellschaft. Wer nicht über sein Geld bestimmen kann, ist unfrei.

 

Schweden ist für uns Mahnung und Auftrag

Uns erfüllt mit größter Sorge, dass Schweden bereits an der Schwelle zur bargeldlosen Gesellschaft steht. Zwischen Anfang 2008 und März 2016 hat sich der Bargeldumlauf in Schweden fast halbiert. Über die Hälfte der Bankfilialen stellte bereits Ende 2014 kein Bargeld mehr zur Verfügung. Unternehmen können ein Schild an ihrer Tür anbringen auf dem steht: "Wir akzeptieren kein Bargeld". Schweden war bereits im 17. Jahrhundert Pionier in Europa bei der Einführung von Geldscheinen und droht jetzt wieder Vorreiter zu werden bei der Verwirklichung einer bargeldlosen Gesellschaft. Die Vereinsmitglieder verpflichten sich, für das Bargeld zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Menschen einzutreten. Die Entwicklung in Schweden hin zu einer bargeldlosen Gesellschaft ist für uns Mahnung und Auftrag zugleich.

 

Gegen die Marginalisierung des Bargeldes

Die Vereinsmitglieder bekennen sich zum Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel und wollen einer Marginalisierung des Bargeldes entschieden entgegentreten. Die Abschaffung des 500-Euro-Scheines durch die Europäische Zentralbank wird abgelehnt. Der 1000-D-Mark-Schein wurde am 27. Juli 1964 eingeführt. Seine damalige Kaufkraft entspricht im Mai 2016 fast 2.000 Euro. Daran und an der von der Europäischen Zentralbank betriebenen Abschaffung des 500-Euro-Scheines erkennen wir bereits die schleichende Marginalisierung des Bargeldes, der wir Widerstand in Wort und Schrift leisten wollen.

Das Bargeld schützt uns und wir wollen es beschützen!

Nur das Bargeld schützt den Bürger vor der totalen Überwachung durch den Staat.

Nur das Bargeld schützt vor völliger Gläsernheit des Bürgers gegenüber dem Staat, aber auch großen Konzernen.

Nur das Bargeld schützt das Konsumverhalten der Bürger vor der Kontrolle durch Unternehmen.

Nur das Bargeld schützt vor negativen Zinsen der Geschäftsbanken und der Zentralbank.

Nur das Bargeld schützt den Sparer bei Bankpleiten, was angesichts der Mithaftung von Sparern bei Bankkonkursen auf der Grundlage der EU-Abwicklungsrichtlinie von großer Bedeutung ist.

Nur das Bargeld schützt vor drohenden allgemeinen Vermögensabgaben.

 

Der Schutz des Bargeldes muss ins Grundgesetz

Die Vereinsmitglieder setzen sich dafür ein, dass

  • der Schutz des Bargeldes,
  • der Annahmezwang der Unternehmen für Bargeld im Gegensatz zu Schweden,
  • ein Verbot von betragsmäßigen Begrenzungen bei der Benutzung von Bargeld durch den Staat und
  • das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers

in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden.

 

Schutz des Bargeldes national wie in Europa wichtig

Dies wollen wir auch auf der Ebene der Europäischen Union erreichen, da europäisches Recht nationales Recht bricht. Allen Vereinen in anderen Ländern, die sich mit diesem Ziel solidarisch erklären, reichen wir die Hand und bieten die Zusammenarbeit an.

 

Augen öffnen für Alternativen zum heutigen Papiergeldsystem

Die Vereinsmitglieder setzen sich zudem dafür ein, das Wissen um das heutige Mindestreserve-System (Fractional Reserve Banking) in unserem Geldwesen, den Goldstandard, ein Vollgeldsystem und "Free Banking", also die Privatisierung des Kredit- und Geldsystems, möglichst vielen Menschen in unserem Land zu vermitteln. Wir setzen uns für ein stabiles Geldwesen ein. Das Wissen um die Alternativen zum heutigen Papiergeldsystem ist die Voraussetzung für eine Diskussion über Alternativen, die es gibt.

 

Manchmal ist das Gutgemeinte das Gegenteil des Guten

Im Standortvertrag der Bundesrepublik Deutschland mit der Europäischen Zentralbank ist von der Unverletzlichkeit

  • der Räumlichkeiten,
  • der Archive
  • der Kommunikation

der Europäischen Zentralbank die Rede.

 

Wir wollen eine Diskussion über die Rolle der EZB und ihre Vertreter

Die Mitglieder des Vereins wollen eine Diskussion in Gang bringen über

  • die notwendige Kontrolle der Europäischen Zentralbank,
  • die Zulässigkeit der Mitgliedschaft von Mitarbeitern der Europäischen Zentralbank in Interessengruppen, insbesondere der Group of Thirty angesichts der dortigen fortdauernden Mitgliedschaft Mario Draghis trotz seiner Tätigkeit als Präsident der Europäischen Zentralbank,
  • die Vermeidung von Interessenkollisionen und möglichen Insidergeschäften, insbesondere mit Blick auf die Rede des EZB-Ratsmitglieds Benoit Coeure am 18. Mai 2015 vor anwesenden Hedgefonds-Managern, die ihren Informationsvorsprung nutzen konnten und wohl auch genutzt haben mit Blick auf EUR/USD-Wechselkursbewegungen (siehe "Der Spiegel", Ausgabe 22/2015, Seite 64: "EZB bedient Insider")

 

Klipp und klar: Überparteilichkeit ist unsere Richtschnur

Bei Kundgebungen, die der Verein ausrichtet oder an deren Ausrichtung er beteiligt ist, haben die Mitglieder klar und deutlich zu erklären, dass Verteilungen politischer Meinungsbekundungen in Form von Publikationen jeglicher Form - von welcher politischen Partei auch immer - gegen den ausdrücklichen Willen des Vereins gerichtet sind und zu unterbleiben haben. Nur so kann unser Anspruch der Überparteilichkeit auch glaubwürdig vermittelt werden.

 

Download Mitgliedsantrag und Satzung als PDF

Nachfolgend können Sie den Mitgliedsantrag sowie die Satzung als PDF herunterladen:

Mitgliedsantrag Satzung
Mitgliedsantrag herunterladen Satzung herunterladen

 

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